BRD-Außenminister bestätigt weltöffentlich: die BRD ist nicht Deutschland

“Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.” Dr. Wolfgang Schäuble, Finanzminister der BRD, 2011
Der Bundesbürger (BuBü) liest heute in der Zeitung:
„Bundesaußenminister Johann Wadephul hat am Montag vor der UN-Generalversammlung für einen nichtständigen Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geworben. Die Bundesrepublik trete mit einem klaren Verantwortungsbewusstsein an und hoffe auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten, sagte Wadephul in New York. […] Deutschland bewirbt sich für die Amtszeit von 2027 bis 2028 um einen der nichtständigen Sitze in dem UN-Gremium. […] Erforderlich für die geheime Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der 193 UN-Mitgliedstaaten, also mindestens 129 Stimmen.“
Der von den angeblichen Qualitätsmedien konditionierte BuBü nimmt es zur Kenntnis und speichert bestenfalls in seinem Kurzzeitgedächtnis, was eigentlich eine Augen öffnende Offenbarung sein müßte.
Warum die Aussage des Außenministers eine Offenbarung darstellt, werde ich in diesem Artikel erläutern.
Erlauben Sie mir dazu einem notwendigen Rückgriff in die Geschichte, die Darstellung politischer Tatsachen und einen Blick ins juristische Lexikon. Zu deutsch: das wird jetzt etwas länger dauern.
In dem Artikel ist von “Deutschland” die Rede. Die Bundesrepublik Deutschland, die vorgibt, ein Staat zu sein, ist jedoch nicht Deutschland. Was ist also Deutschland?
Nachkriegsordnung I: Grundgesetz, BRD, Haager Landkriegsordnung
Deutschland (das ist das Deutsche Reich; vgl. auch die entspr. Festlegungen der SMAD-Befehle sowie der SHAEF-Gesetze und der Festlegung des Potsdamer Abkommens von 1945) ist seit 1945 von Feindmächten besetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen den Besatzungskolonien West (BRD) und Mitte (DDR) legt eindeutig dar, daß das Deutsche Reich nach wie vor besteht. Damit bestätigt das höchste Gericht der BRD den Fortbestand des Reiches als Völkerrechtssubjekt. Durch die illegale Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 durch britische Soldaten wurde dem Reich die Handlungsfähigkeit entrissen und diese durch den „Alliierten Kontrollrat“ übernommen.
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist ein 1949 gegründetes Besatzungskonstrukt der Westalliierten, die seit 1945 ununterbrochen deutschen Boden besetzen. Einen stichhaltigen Beweis hierzu liefert das Grundgesetz FÜR die BRD (GG), Artikel 120, Absatz 1: “Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.”
Ein freies, unbesetztes Land wird derlei Regelungen der Kosten der Besatzung nicht benötigen. Daß Besatzungsrecht in der BRD und für die BRD weiterhin gilt, ist im GG Artikel 139 beschrieben:
“Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.” – Die Gesetze und Verordnungen der Besatzer können, dürfen und sollen von der BRD nicht aufgehoben werden.
Dieser Zustand ist weder durch den “Zwei-Plus-Vier-Vertrag” noch durch andere Verträge, Gesetze und Regelungen jemals aufgehoben worden und gilt daher weiterhin fort. Der Vertrag zwischen den vier Alliierten Siegermächten Frankreich, Großbritannen, Sowjetunion und Vereinigte Staatenvon Amerika von 1990 hat faktisch nur den Willen der Besatzer zur Beendigung der Besatzung dargelegt, ohne daß die Besatzung praktisch beendet worden wäre (Ausnahme: Sowjetunion / Rußland). Das beweist, daß die angebliche Souveränität, die der BRD 1955 im Zuge des NATO-Beitritts und der angeblichen Aufhebung des Besatzungsrechts gegeben worden sein soll, praktisch niemals bestanden hatte. Die Besatzer blieben, jetzt unter neuem Vorwand. Die BRD ist daher weiterhin eine mittels Besatzung / NATO-Truppenstationierung kontrollierte Einheit der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs geblieben und 1990 um die 1949 auf dem mitteldeutschen Reichsteilgebiet errichtete sowjetische Kolonie DDR erweitert worden.
Da wir seit dem 3.9.1939 im Kriegszustand mit Frankreich und Großbritannien sowie seit 1941 im Kriegszustand mit der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerikan sind, und dieser Kriegszustand von einer operativen Phase am 8.5.1945 lediglich in einen Waffenstillstand gewandelt worden ist, besteht weiterhin Kriegsrecht. Für die Behandlung der Deutschen, der Angehörigen der deutschen Völker, durch die Sieger gelten daher seit 1945 fortdauernd die entsprechenden Regelungen der Haager Landkriegsordnung (HLKO, 1907). Der Umstand, daß die Alliierten sich nicht an die HLKO gehalten haben und nicht daran halten, widerlegt diesen Sachverhalt nicht.
Die Haager Landkriegsordnung legt die Rechte der Zivilbevölkerung im Krieg und unter Okkupation fest – ob sich die Alliierten als Besatzer bis heute an die in den Artikeln 43-56 HLKO festgelegten Regelungen halten, mag jeder für sich betrachten und beurteilen. Ein kleiner Hinweis sei gegeben: Rheinwiesenlager. Der Trick der Alliierten war, die gesamte deutsche Bevölkerung, vom Neugenorenen bis zum Greis, als”Disarmed Eenemy Forces”, also als entwaffnete Feindkräfte zu bezeichen und damit jeden Deutschen als Kombattanten zu werten, was die elegante Möglichkeit bot, die Verpflichtungen der ersten Genfer Konvention (1864) sowie die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung zu umgehen. Wer die Tatsache dieser Behandlung der unterworfenen Bevölkerung anzweifelt, mag das Buch “In Darkest Germany” von Victor Gollancz lesen und vor allem die Bilder auf sich wirken lassen.
Das Vorschieben von durch hoch- und landersverräterische Subjekte angeblich deutscher Abstammung getragenen angeblich „deutschen“ Regierungsstellen und Behörden erfüllt in meinen Augen eindeutig den Umstand der Täuschung im Rechtsverkehr.
Unbeschadet von dem Umstand, daß die gelenkte BRD-Justiz, die Plutokratenmedien wie auch die BRD-Politik diese Tatsachen leugnen, sind diese Rechtsgrundlagen beweiskräftig.
Daß das Deutsche Reich als vorübergehend handlungsunfähiges Völkerrechtssubjekt besteht und daher auf seinem Territorium ohne Zustimmung des Souveräns kein Staat gegründet werden kann, war nach dem Krieg Gemeingut: “Wir haben keinen Staat zu errichten” sagte Professor Carlo Schmid (SPD) 1948 in seiner Rede vor dem von den Alliierten eingesetzten „Parlamentarischen Rat“. Tatsächlich hatten die von den Alliierten ausgewählten Deutschen lediglich von den Alliierten „freigegebene“ (Schmid) Befugnisse umzusetzen. Wer solche Verwaltungsvorgänge in einem besetzten Gebiet als ‘Staatsgründung’ bezeichnet, beweist entweder mangelnde Intelligenz oder Böswilligkeit.
Die Situation, in der sich die Deutschen nach dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 wiederfanden, beschreibt Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede von 1948 mit entwaffnender Offenheit.
„[…]wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – , sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. […] Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. […] Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer. […] Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. [..] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.“ („Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?“, Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948)
Carlo Schmids Rede ist ein überragendes Zeitdokument. Carlo Schmid stellt m.E. überdeutlich den Charakter der in Gründung befindlichen politischen Entität auf dem westdeutschen Reichsteilgebiet dar: die 1949 nach Ausarbeitung des Grundgesetzes auf alliierten Befehl gegründete BRD ist ein Konstrukt des Siegerwillens und zur Verwaltung im Auftrage der Befehlsgeber eingesetzt. Ihr Verwaltungsobjekt ist das Deutsche Volk auf den ihm zur Siedlung belassenen west- und mitteldeutschen Reichsteilgebieten.
Deutlich wird dies auch in der Erklärung Konrad Adenauers an die Sieger: „Wir möchten Ihnen auch besonders für die große Beschleunigung danken, mit der Sie diese letzte Überprüfung und Genehmigung des Grundgesetzes vorgenommen haben.“
„Überprüfung und Genehmigung des Grundgesetzes“ durch die Militärgouverneure der Besatzer: klingt das nach der Gründung eines souveränen Staates?
Vor einigen Jahren sah sich selbst der Internationale Strafgerichtshof genötigt, in einem Urteil den Kolonialcharakter des Nachkriegsregimes offenzulegen.
Selbst 1987 noch wurde den Deutschen von den Briten aufs Brot geschmiert: ‘’You are not sovereign‘’ (Der Spiegel, Nr. 46/10.11.2018, S. 14, „Westdeutschland nicht souverän“). Im Jahr 2007 bestätigte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages die Fortexistenz des Deutschen Reiches, und 2015 tat dies erneut der deutsche Bundestag (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5178).
Die Haager Landkriegsordnung legt den Besatzern klare Regeln für den Umgang mit der Zivilbevölkerung sowie den gefangenen Soldaten des besetzten Feindes auf. Relevant erscheinen mir insbesondere folgende Artikel:
Artikel 45:
“Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.”
Artikel 46:
“Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.”
Artikel 47:
“Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.”
Die Relevanz des Artikels 45 HLK:
- Im Rahmen der NATO-Verfügbarkeit untersteht die BRD-Organisation Bundeswehr1 dem Kommando eines VSA-Generals. Die VSA ist ein souveräner Staat und mit der BRD nicht identisch. Die VSA ist Besatzungsmacht und stellt den militärischen Kommandeur der NATO. Die Bundeswehr untersteht also dem Kommando einer raumfremden Organisationsstruktur und NICHT einem deutschen Kommando. Der Begriff “Parlamentsarmee” ist reine Täuschung. Deutsche Menschen werden als dienstverpflichtete Soldaten der Bundeswehr somit Verfügungsmasse für Ausländer.
- Ein Treueeid zur BRD kommt einem Treueeid zu einer Feindmacht gleich – der jedoch gem. Artikel 45 HKL nicht erzwungen werden darf.
- Seit über 30 Jahren arbeitet die NATO mit der UNO zusammen, angeblich, um Frieden zu sichern. Allein, die Zahl der Kriege ist seit diesem Zeitraum (insbes. seit dem Jugoslawienkrieg der NATO) deutlich angestiegen, damit leider auch die Zahl der zivilen Opfer. Als NATO- und UNO-Mitglied befindet sich die BRD – und damit das deutsche Volk – in einem militärischen Zwangskorsett, das wir nicht unterschätzen sollten, und welches durch die Kriegsbeteiligung der BRD seit den 1990er Jahren bewiesen ist. Dem angeblichen Friedensstreben der BRD, ausgedrückt in der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrags, widerspricht diese Politik, wie sie aktuell insbesondere in der Aufrüstung und dem hysterischen Kriegsgeschrei gegen Rußland überdeutlich wird.
Relevanz der Artikel 46, 47 HLK:
- Der Presse ist zu entnehmen: Nach Angabe des BRD-Kriegsministers Pistorius plant die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr, Fragebögen an alle Deutschen ab 18 Jahren zur Erfassung der potentiellen Kriegsdienstwilligkeit und -tauglichkeit zu versenden. Frauen dürfen, Männer müssen den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Bei Nichtbeachtung soll eine “Sanktion” erfolgen.
- Eine solche “Sanktion” könnte ein Bußgeld sein. Dies wäre jedoch, vor allem angesichts der unter I. dargelegten Situation, als Einziehung von Privateigentum bzw. Plünderung (sofern dies gewaltsam geschieht) im Sinne von Artikel 46, 47 HKL zu werten und demnach verboten.
- Jeder Deutsche hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Hierzu ist das Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3 heranzuziehen: “Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.”
Die BRD-Politiker sprechen derzeit offen und wiederholt von einem möglichen Krieg gegen die Atommacht Rußland. Die BRD selbst sehen sie dabei vor allem als für die Kriegsführung notwendige Drehscheibe. Zudem befinden sich auf dem Gebiet des besetzten Deutschen Reiches, vor allem im süddeutschen Raum, relevante Kommando- und Kommunikationsstrukturen der VSA und NATO. Ob das von diesen Politikern und Medien an die Wand gemalte Szenario eines russischen Angriffs auf Westeuropa spätestens 2030 realistisch ist oder Angstmache, ist letztlich irrelevant; faktisch werden massive Neuverschuldungen aufgenommen und als rein konsumptive Investitionen in die Rüstung gesteckt. Das deutsche Volk wird überschuldet und seiner sozialen und wirtschaftlichen Errungenschaften beraubt.
Im Falle eines solchen Krieges muß die Einbeziehung des besetzten Gebietes des Deutschen Reiches in die Zone der operativen Kriegsführung als sehr wahrscheinlich angesehen werden. Diese würde für alle Deutschen potentiell negative Folgerungen bis zur Auslöschung ihres Lebens und Vernichtung ihres Eigentums bedeuten. Insofern erscheint es mehr als fraglich, sich dieser BRD für den Kriegsdienst zur Verfügung stellen zu wollen.
Nachkriegsordnung II: UNO
Die Organisation “Vereinte Nationen” (UNO) ist 1945 in den VSA gegründet worden. Gründungsmitglieder waren ausschließlich Staaten der gegen Deutschland, Italien und Japan (Achsenmächte) im Zweiten Weltkrieg verbündeten Kriegsallianz.
Die Arbeit der Nationen in der UNO ist wesentlich in zwei Bereiche gegliedert: die UN-Vollversammlung (UNGA), in der jedes Mitglied Stellung nehmen darf, und das tatsächliche Entscheidungsorgan der UNO, der UN-Sicherheitsrat (UNSC). Der Sicherheitsrat tagt regelmäßig bzw. auf Antrag und besteht aus Frankreich, Großbritannien, Rußland und den VSA als ständigen Mitgliedern sowie weiteren Nationen als nichtständige Mitglieder. Die Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend.
Die Verfassung der UNO, die “Charta”, enthät die Artikel Art. 53 und 107 (sowie in Art. 77). Diese sind als “Feindstaatenklausel” gegen Deutschland und Japan gerichtet und stellen diese Nationen als Feindmächte praktisch außerhalb der Völkerfamilie und außerhalb des Völkerrechts, mit der Bedeutung, daß jedes UNO-Mitglied jederzeit ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrates Gewaltmaßnahmen einschließlich Kriegsakte gegen die Feindstaaten der UNO, also gegen Deutschland und Japan, durchführen darf:
- Artikel 53:
„1. Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls […] Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen […] nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2 […].
2. Der Ausdruck ‘Feindstaat’ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“ - Artikel 77, Absatz b:
„. Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie aufgrund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden: […]b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden […].“ - Artikel 107:
„Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.“
Die BRD ist 1973 als Vollmitglied unter Anerkennung dieser Charta in die UNO aufgenommen worden.
Daraus ergibt sich:
Die Mitgliedschaft der BRD im alliierten Feindstaatenbündnis UNO beweist zwingend, daß die BRD keinesfalls Deutschland – also das Deutsche Reich – ist, sondern eine Deutschland in seinen west- und mitteldeutschen Teilen besetzende Einheit fremden Rechts. Eine Besatzung kann weder de iure noch de facto ein Nationalstaat derjenigen Nation sein, deren Territorium sie besetzt und deren Volk sie verwaltet. Die nichtdeutsche Besatzungsorganisation BRD mißbraucht Deutschland als Namen, das deutsche Volk sowie den dem deutschen Volk gebliebenen Siedlungsraum für Interessenpolitik raumfremder Mächte, insbesondere der von Tel Aviv ferngelenkten VSA. Die destruktive Politik der BRD, abzusehen in wesentlichen Feldern der Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik wie im feindseligen Umgang mit den Angehörigen des deutschen Volkes, ist dadurch determiniert.
Und so ist das Land, in dem die Deutschen leben, heute derartig verwaltet, daß Carlo Schmids Abschlußworte zutreffen: „ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund“ (a.a.O.).
Wer trotz der dargelegten beweiskräftigen Tatsachen in dieser „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Schmid) einen souveränen Staat der Deutschen erblicken möchte, hat gewiß einen speziellen Grund, oder eben ein Problem mit dem Organ zwischen seinen Ohren.
In Neu York warb die BRD vor einem fast leeren Saal für ihre nichtständige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat. Ich danke Herrn Außenminister Wadephul für seine Rede. Der einzig wahre Satz in dem Zitat lautet: „Die Bundesrepublik trete mit einem klaren Verantwortungsbewusstsein an und hoffe auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten […].“ Das, was die BRD-Verwalter unter diesem Firmennamen nennen, untersteht auch ihrer tatsächlichen Zuständigkeit. Für Deutschland sprechen und handeln sie nicht.
Mit ihrer Politik im Dienste fremder Interessen entrechtet, demütigt, schädigt die BRD die autochtonen Deutschen. Laut Herrn Wadephul wünscht die BRD, sich weitaus intensiver als bisher in der Feindorganisation der Alliierten gegen Deutschland und das Deutsche Volk zu engagieren. Damit ist alles gesagt.
VERITAS VINCIT
Erstveröffentlichung am 2.6.2026 hier: https://stefanhheuer.substack.com/p/wadephul-in-neu-york-oder-wenn-das
1 Da die BRD mit der geplanten Sollstärke der Bundeswehr von 460.000 Soldaten (vgl. Berliner Zeitung, 12.6.2024) gegen Art. 3 des „Zwei-Plus-Vier-Vertrags“ von 1990 verstößt, der ja angeblich, nach BRD-Diktion, „die endgültige Friedensregelung“ für Deutschland darstellen soll, verstößt die BRD gegen diesen ‘Friedensvertrag’: der Vertrag sieht in Artikel 3 eine künftige maximale Stärke von 370.000 Soldaten der Bundeswehr vor. Die Verletzung dieses Vertrages machte diesen nichtig und setzte den Status-quo ante wieder ein – einschließlich der Besatzungsrechte der Russischen Föderation als rechtsnachfolger der Sowjetunion.
Stefan H. Heuer, M.A.
geb. 1964, Historiker, hat als Dozent in der Erwachsenenbildung sowie in der Personalentwicklung u.a. eines international tätigen US-Unternehmens gearbeitet.